Preise / Kosten

Welche Kosten erwarten mich als Mitglied und Pächter?

pauschale Musterrechnung

Trotz vieler unterschiedlicher Variablen haben wir versucht eine einfache, pauschalisierte Musterrechnung zu erstellen. 

1. Die Aufnahmegebühr von 25,00 Euro ist eine einmalige Leistung mit Aufnahme in den Verein. Sie ist in bar zu entrichten. Die Gebühr wird nicht erhoben nach der Personenzahl, sondern nach Parzelle.

Beschluß der Mitgliederversammlung: 1 Parzelle entspricht einem stimmberechtigten Mitglied  

2. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben und im Haushaltsplan des Vereins beschlossen.

2024 beträgt dieser 77,83 Euro. Damit finanziert sich der Verein im Kalenderjahr. Davon werden getragen der Beitrag an den Verband, alle Vereinsversicherungen, die Vereinsgebäudeversicherung, die Abgaben an die Stadt, Verwaltungs-und Bürokosten, Aufwandsentschädigungen, Instandhaltung/Reparaturen, Anteile für Kinderfest und Pflege freistehender Gärten.

3. In die Gartenkosten fließen ein der Pachtzins pro qm von 0,09 Euro für den Pachtgarten, ein Zwischenpächterzuschlag von 0,01 Euro pro Quadratmeter und der Anteil pro Garten für Gemeinschaftsflächen und leerstehende Gärten, 2024 beträgt dieser Anteil 7,99 Euro. Diese Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Zwischenpachtvertrages, der vom Regionalverband für unseren Verein 2023 geschlossen wurde.

4. Eine Vorableistung ist die Bezahlung für 10 Pflichtstunden, 10,00 Euro a Std. Werden die 10 Stunden geleistet, erfolgt der Übertrag der Summe von 100,00 Euro auf das folgende Kalenderjahr.

5. Vorauszahlungen für Strom und Wasser werden bei Gartenübernahme im ersten Nutzungsjahr vorerst mit 30,00 Euro veranschlagt.

 

6. Jeder Neupächter zahlt auf Beschluß der Mitgliederversammlung vom 12.Oktober 2013 an den Verein eine Sicherheitsleistung von 100 Euro, die als Sparguthaben bei der Harzsparkasse verpfändet wird.

7. Für den Zugang zur Gartenanlage werden dem neuen Mitglied Schlüssel übergeben. Hierfür fällt eine Gebühr von 10,00 Euro je ausgegebenen Schlüssel an.

detailliertes

Hinweis für den Verkauf

Jeder Garten hat durch die Bebauung und Bepflanzung einen Wert und der sollte durch ein Gutachten ermittelt werden. Erst diese Gutachten bildet die Grundlage für den Verkauf. Der Garten darf nicht ohne Zustimmung des Vereins verkauft werden.

 

Manche Altpächter überschätzen sehr stark den Wert des Gartens. Sie vergessen, es muss auch Interessenten geben, die bereit sind, dies zu zahlen.


wir sind dabei